SPGM POWER 2020 by Ernst Maier Spielplatzgeräte GmbH

6 9 AGB SPGM POWER® by Ernst Maier Spielplatzgeräte AG · Seeblickstraße 3 · CH-8595 Altnau TG SPGMPOWER®byErnstMaierSpielplatzgeräteGmbH · WasserburgerStr.70 · D-83352Altenmarkta.d.Alz Tel.+41.(0)71.6900834 · Fax+41.(0)71.6900963 · info@spgm-power.ch · www.spgm-power.com Tel.+49.(0)8621.50 82-0 · Fax+49.(0)8621.50 82-11 · info@spgm-power.de · www.spgm-power.com 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und uns geschlossenen Ver- träge über die Lieferung von Waren, Herstellung von Spielplatzgeräten, Montage usw.. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Maß- geblich und vereinbart sollen jeweils unsere Allgemei- nen Geschäftsbedingungen in der aktuellsten Fassung der Auftragsvergabe sein. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nichtausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht aus- drücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufs- bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführen. 2. Technische Angaben und Änderungen Die in diesem Katalog enthaltenen technischen Anga- ben, wie Maßeinheiten etc., sind als „circa-Angaben“ zu verstehen. Für verbindliche Angaben fordern Sie bitte bei uns die jeweils gültigen Montage- und Wartungs- anleitungen an. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen vor, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geän- dert wird und die Änderungen für den Kunden zumut- bar sind. Dies betrifft insbesondere Änderungen, die aufgrund geänderter Normen/DIN-Vorschriften erforder- lich sind. 3. Angebot und Vertragsschluss Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Ab- schluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von 2 Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestell- ten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen. Wir halten uns an die unterbreiteten Angebote 12 Wochen ab Ausstellung des schriftlichen Angebots ge- bunden, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrück- lich vereinbart. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unab- hängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeich- net haben. 4. Lieferung und Warenversand Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Der Kunde erhält spätestens 2 Werktage vor der Anlieferung der Ware Nachricht über die Anlieferung. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren zu diesem Termin anzunehmen. Der von uns eingege- bene Liefertermin verschiebt sich automatisch um den Zeitraum, welcher erforderlich ist, bis alle für die Auf- tragsabwicklung offenen Fragen geklärt sind und bis der Kunde allen seinen Mitwirkungsverpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen ist. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Vertrag um ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 II Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Kunde infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Ver- tragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Ver- schulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu- zurechnen ist. Ebenso haften wir dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorherseh- baren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertre- tenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht. Ansonsten kann der Kunde im Falle eines von uns zu ver- tretenden Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes, geltend machen. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu ver- tretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, blei- ben unberührt. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleis- tungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar sind. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir be- rechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und et- waiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft ver- letzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Bezüglich der Leistung wird zwischen den Parteien eine Holschuld vereinbart. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Ge- fahr des Kunden (siehe unsere Versandpreisliste). Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen. Wir nehmen Transport- und alle sons- tigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungs- verordnung nicht zurück. Ausgenommen sind Paletten. Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern. Unsere Lieferverpflichtung ruht: - solange sie aufgrund höherer Gewalt oder aus Grün- den, die nicht im Risikobereich unseres Betriebes lie- gen, verhindert wird. - solange sich der zu beliefernde Kunde mit den Zahlun- gen im Rückstand befindet. Befindet sich der Kunde mit vertraglich geschuldeten Zahlungen gleich welcher Art mehr als sechs Wochen in Verzug, so können wir ab diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten. 5. Gewährleistung Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersu- chungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachge- kommen ist. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nach § 377 HGB nicht nach, so gilt die Ware vollumfänglich als ge- nehmigt und der Kunde kann uns gegenüber insoweit keinerlei Ansprüche wegen Mängeln mehr geltend machen. Vorstehendes gilt für erkennbare Mängel. Bezüglich anfänglich oder rein optisch nicht erkenn- barer Mängel gilt, dass der Kunde verpflichtet ist ab Erkennbarkeit dieser Mängel diese unverzüglich spä- testens binnen 10 Tagen uns gegenüber schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde dies, so gilt die Ware eben- falls vollumfänglich als genehmigt und der Kunde kann uns gegenüber keinerlei Gewährleistungsrechte wegen dieser Mängel mehr geltend machen. Beanstandete Ware ist uns oder einem von uns beauf- tragten Dritten kurzfristig zur Untersuchung und Beweis- führung zur Verfügung zu stellen oder hierzu Zugang zu gewähren. Zur Mängelprüfung beauftragte Personen sind nicht zur Anerkennung von Mängeln mit Wirkung gegen uns berechtigt. Stellen wir bei der Überprüfung aufgrund einer Mängelanzeige fest, dass kein Mangel vorliegt, hat der Auftraggeber die hierdurch für die Über- prüfung uns entstandenen Kosten zu erstatten. Unsere Tätigkeit wird in diesem Fall dem Auftraggeber als Ser- viceleistung in Rechnung gestellt. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vor- liegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Kunden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kauf- preis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetz- lichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbesei- tigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minde- rung) verlangen oder den Rücktritt vomVertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind. Scha- densersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingun- gen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weiter- gehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfol- genden Bedingungen bleibt hiervon unberührt. Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Datum der Warenauslieferung, soweit eine Abnahme erforderlich ist, mit der tatsächlichen oder fiktiven Ab- nahme, falls der Kunde die Abnahme zu Unrecht ver- weigert, und beträgt für die unterschiedlichen Produkte wie folgt. - 15 Jahre auf Edelstahlkonstruktionen gegen Korro- sion, welche die Standsicherheit und Funktion beein- trächtigt. Ausgenommen sind nicht kalkulierbare Um- welteinflüsse und Beschädigungen durch chemische Reaktionen, verursacht anderen Metallen und Minera- lien. Die Gewährleistungsfrist gilt bis einschließlich Korro- sivitätskategorie gemäß DIN EN ISO 12944. Bei einer höheren Korrosivitätskategorie, beispielsweise C5-I und C5-M gemäß DIN EN ISO 12944, gilt die Gewähr- leistungsfrist nur für die Ausführung betroffenen Bau- teile in V4A. Allgemeine Geschäftsbedingungen, gültig ab 1. April 2018 Verkaufs- und Lieferbedingungen für die Ernst Maier Spielplatzgeräte AG, Schweiz

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