Spielplatzgeräte Maier Neuerscheinungen 2021

46 AGB, IMPRESSUM & DATENSCHUTZERKLÄRUNG Deutschland: ERNST MAIER SPIELPLATZGERÄTE GMBH   info@spielplatzgeraete-maier.de    ∙ www.spielplatzgeraete-maier.com Österreich: ERNST MAIER SPIELPLATZGERÄTE GMBH   info@spielplatzgeraete-maier.at    ∙    www.spielplatzgeraete-maier.com Schweiz: ERNST MAIER SPIELPLATZGERÄTE AG   info@spielplatzgeraete-maier.ch ∙ www.spielplatzgeraete-maier.com der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Ver- hältnis. 8.5. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus ent- stehende Forderung gegen den Erwerber – bei Bestehen von Miteigentum unsererseits an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend demMiteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B.Versicherungsan- sprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzu- ziehen. Wir dürfen diese Einziehungsermächtigung nur im Ver- wertungsfall widerrufen. 8.6. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer diese unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informie- ren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au- ßergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer uns gegenüber. 8.7. Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderung mehr als 50 Prozent übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei uns. 8.8. Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – vomVertrag zurück (Ver- wertungsfall), so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware unverzüglich zu verlangen. 9. Pflicht an Abnahme der Ware Der Kunde ist verpflichtet die bestellte Ware abzuneh- men, soweit diese den vertraglichen Vereinbarungen und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ent- spricht. Im Fall der Nichtabnahme stehen uns Schadenersatz- ansprüche zu. Der Schadenersatz beträgt 10 % des ver- einbarten Kaufpreises. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns ein niedriger bzw. gar kein Schaden entstanden ist. Uns ist es ferner gestattet, auch einen höheren Schaden als 10 % nachzuweisen und zu ver- langen. 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwenden- des Recht Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Kunden er- gebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Verträgen ist – soweit der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder es sich um eine Person oder Firma handelt die in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemei- nen Gerichtsstand hat – unser Firmensitz in Altnau (TG), Schweiz, soweit dies gesetzlich möglich ist. Unabhängig davon sind wir jedoch nach unserer Wahl berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/ oder Geschäftssitz zu verklagen. Für die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien – auch und gerade falls der Kunde eine ausländische Person oder Firma sein sollte – gilt ausschließlich die An- wendung schweizerischen Rechts unter Ausschluss der Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf in seiner jeweils aktuellen Form. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich. An die Stelle unwirksamer Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseiti- gen Interessen am nächsten kommen. 11. Benutzung von Kundendaten für Werbung und Marketingmaßnahmen Wir behalten uns vor, Foto- und Videoaufnahmen der montierten Produkte zu machen. Sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht, benutzen wir diese Aufnahmen für unsere Werbe- und Marke- tingmaßnahmen unter Berücksichtigung von etwaigen Persönlichkeitsrechten. Ferner behalten wir uns vor, Standortinformationen unserer Produkte in einer online verfügbaren Referenzkarte einzuarbeiten, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. 12. Bildhauerarbeiten Bei unseren Holzskulpturen handelt es sich um rein in Handarbeit gefertigte Bildhauerarbeiten. Dadurch ent- hält jede Skulptur einen unikatähnlichen Charakter und kann von der Planzeichnung abweichen. Trockenrisse durch Witterungseinflüsse sind natürliche Reaktionen des Holzes, Gewährleistungsansprüche können deshalb nicht geltend gemacht werden. – Stand: 14. Juni 2021 Bezüglich der Leistung wird zwischen den Parteien eine Holschuld vereinbart. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versandt, erfolgt Verladung und Versand unver- sichert auf Gefahr des Kunden. Der Kunde haftet für die Befahrbarkeit der Anlieferstelle mit einem Sattelzug (ca. 20 t, L x B x H = 16,5 m x 2,5 m x 4 m). Anlieferstelle für Inseln und Bergstationen ist Station Festland bzw.Talsta- tion. Sofern keine anders lautende Vereinbarung getrof- fen wurde, ist die Lkw-Entladung Aufgabe des Kunden. Bei einer Belieferung errechnet sich die Frachtkosten- und Versandpauschale (FVP) wie folgt: Bei einemWarennettowert von (in CHF): von 0 bis 149,99 berechnen wir 60,- CHF FVP von 150 ,- bis 524,99 berechnen wir 84,- CHF FVP von 525 ,- bis 899,99 berechnen wir 156,- CHF FVP Obige Preise sind nur gültig für den Versand per Paket- dienst. Bei Waren im Wert < 900 CHF, die per Spedition ver- sandt werden müssen, werden die Frachtkosten nach Aufwand berechnet. von 900,- bis 2.249,99 berechnen wir 14 % FVP von 2.250,- bis 5.499,99 berechnen wir 10 % FVP von 5.500,- bis 8.499,99 berechnen wir 7 % FVP Ab einemWarennettowert von 8.500,00 CHF erfolgt die Lieferung frachtfrei, ab Werk. Die Frachtkostentabelle gilt nicht für Handelswaren: Klettertürme & -pyramiden (Seilspielgeräte): EM-K-621, EM-K-623, EM-K-626, EM-K-625, EM-K-6101, EM-K- 6104, EM-K-6240, EM-K-6250, EM-K-6260, EM-K-6265; EM-K-6270, EM-K-6290; Mini-M-Schaukel: EM-I-5035; Trampoline: EM-K-64100, EM-K-64170, EM-K-64120, EM-K-64110, EM-K-64115, EM-K-64130, EM-K-64140, EM-K-64200, EM-K-64205, EM-K-6418, EM-K-6419, EM-K-64195, EM-K-64185, EM-K-64150, EM-K-64155, EM-K-64156, EM-K-64157, EM-K-64210, EM-K-64260, EM-K-64211, EM-K-64230, EM-K-64240, EM-K-64250, EM-K-64220; Bolzplatztore: EM-M-1021, EM-M-1022; Streetballständer: EM-M-1045; Tischtennisplatten: EM-M-2000, EM-M-2008; alle Fallschutz- & Gummiar- tikel EM-Z-* Für vorgenannte Handelswaren werden die effektiv an- fallenden Frachtkosten berechnet. Fracht & Versand Lieferung und Warenversand ab Werk (gültig für die Schweiz) Datenschutzerklärung Wir erfüllen unsere Informationspflichten zum Datenschutz durch Veröffentlichung unserer Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite unter: www.spielplatzgeraete-maier. com/datenschutzerklaerung oder durch Zusendung auf Ihre formlose Anfrage. Impressum Ernst Maier Spielplatzgeräte AG · Seeblickstraße 3 · CH-8595 Altenau TG · Schweiz Tel. +41 (0)71 6900834 · Fax: +41 (0)71 6900963 · info@spielplatzgeraete-maier.ch · www.spielplatzgeraete-maier.com Verwaltungsräte: Ernst Maier, Walter Stiefel · Firmen-Nr. CH-440 3 022 935-9 · MwSt-Nr. CHE-115 448 798 MWST

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