IB 4 Fachbericht DIN/TS 18034-2 Sprechende Blume 1835 Kommunikation mit Kind im Spielturm Rutschenturm Fiasko Pilastro 7000 Rutschenanbauhöhe 300 cm Raumgestaltungskombination Faya18150 Ebenerdig Räume schaffen für Rollenspiel und Rückzugsmöglichkeiten Spielkombination Fiasko mit vielen anspruchsvollen Auf- und Überstiegen Wassermatschanlage mit flanschbaren Rinnen, daher über lange Strecken unterfahrbar Ruhezone Tisch mit freien Plätzen für 2 Rollstühle INKLUSIVER SPIELPLATZ 650 QM PLANUNGSBEISPIEL Deutschland: ERNST MAIER SPIELPLATZGERÄTE GMBH info@spielplatzgeraete-maier.de ∙ www.spielplatzgeraete-maier.com Österreich: ERNST MAIER SPIELPLATZGERÄTE GMBH info@spielplatzgeraete-maier.at ∙ www.spielplatzgeraete-maier.com Schweiz: ERNST MAIER SPIELPLATZGERÄTE AG info@spielplatzgeraete-maier.ch ∙ www.spielplatzgeraete-maier.com BAUSTEINE FÜR INKLUSIVE SPIELRÄUME A. Barrierefreier Zugang B. Vernetzung C. Erreichbarkeit D. Sinneserfahrung E. Bewegungserfahrung F. Soziale Aspekte Der Fachbericht DIN /TS 18034 -2 präzisiert und erläutert Möglichkeiten und Anforderungen an einen inklusiven Spielraum. Im inklusiven Spielraum sollen viele Sinne angesprochen werden und gemeinsame Spiel- und Bewegungserlebnisse gefördert werden. Unter die Rubrik Sinneserfahrung fällt ein gezieltes Angebot fürs Hören, Sehen, Fühlen, Tasten, Riechen, Schmecken und das Gleichgewicht. Für die Bewegungserfahrung stehen Koordination, Geschwindigkeit oder Höhenerfahrung. Die Grundbedingungen für soziale Aspekte sind Kommunikation, Selbstwahrnehmung, Gruppen- & Einzelspiel und Begegnungsmöglichkeiten. Die Anforderungen der Matrix werden nur zum Teil von den Spielplatzgeräten abgedeckt. Auch Geländemodellierungen, die Bepflanzung, die Gestaltung von Räumen und andere Gestaltungselemente tragen entscheidend zum Erreichen eines inklusiven Spielraums bei. Die Matrix dient auch als Instrument zur Einschätzung ob und wie stark der Spielraum mit inklusivem Charakter geplant wird. Die Anwendung der DIN/TS 18034-2 und der enthaltenen Planungshilfen ist im übrigen freiwillig und soll nicht dazu führen, dass bestehende Spielplätze mangels inklusivem Charakter gesperrt werden oder deren Bestand gefährdet wird.
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