Spielplatzgeräte Maier - IB - Inklusiv & barrierefrei

IB 3 Inklusion - Recht und Norm INKLUSIVER SPIELPLATZ Beim inklusiven Spielplatz liegt der Fokus auf Allen. Das heißt, in die Planung wird sowohl die anspruchsvolle Kletteranlage integriert, als auch die Elemente, die vom Rollstuhl aus bedienbar sind, Sandspiel, das miteinander genutzt wird, Großspielanlagen die alle in ihren Bann ziehen, Vogelnestschaukeln, Sinneserfahrungselemente, Rollenspielelemente für soziale Interaktion und Ruhezonen. Natürlich auch hier soweit wie möglich barrierefrei. Die Devise ist Teilhabe und Miteinander. Inklusive Spielplatzplanung - Bild-Nr. 4411588 Hierbei handelt es sich um ein Planungsbeispiel. Auf Anfrage erstellen wir dazu gerne ein individuelles Angebot für Sie. Deutschland: ERNST MAIER SPIELPLATZGERÄTE GMBH info@spielplatzgeraete-maier.de ∙ www.spielplatzgeraete-maier.com Österreich: ERNST MAIER SPIELPLATZGERÄTE GMBH info@spielplatzgeraete-maier.at ∙ www.spielplatzgeraete-maier.com Schweiz: ERNST MAIER SPIELPLATZGERÄTE AG info@spielplatzgeraete-maier.ch ∙ www.spielplatzgeraete-maier.com INKLUSION - RECHTSGRUNDLAGE Basis ist die UN-Menschenrechtskonvention, in der sich alle Unterzeichnerstaaten verpflichtet haben, sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit Anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten leben können. Die maßgebliche Rechtsgrundlage bezüglich Barrierefreiheit findet sich im Grundgesetz, im Behindertengleichstellungsgesetz und in den Landesbauordnungen. Die Planungsnorm DIN 18034-1:2020-10 ist eine Hilfestellung für die Planung, den Bau und Betrieb von Spielplätzen. PLANUNGSNORM TEIL 1 - DIN 18034-1:2020-10 Der Teil 1 der Planungsnorm enthält viele wichtige Bausteine für eine „inklusive“ Planung. Die Grundgedanken sind hier folgendermaßen niedergelegt: Inklusion auf Spielplätzen meint die Möglichkeit der Nutzung bzw. Teilhabe am Spiel durch alle, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und individuellen Fähigkeiten. Nicht gemeint ist das Separieren, wie es entstehen kann, wenn der bisherigen Spielplatzauststattung ein Gerät hinzugefügt wird, das ausschließlich von einer bestimmten Zielgruppe, wie z.B. Rollstuhlfahrern, genutzt werden kann. Inklusion bedeutet auch nicht, dass jeder jedes Spielangebot nutzen kann. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für die Attraktivität der Plätze und für die Herausbildung von Motorik, Risiko und Selbsteinschätzung. Bei der Planung sind zwei wesentliche Dinge zu berücksichtigen: zum einen die barrierefreie Erreichbarkeit des Spielplatzes und einzelner oder aller Spielstationen. Zum anderen eine vielfältige Ausstattung in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, die für jeden etwas bereithält. Es ist wichtig, sich gedanklich davon zu lösen, Inklusion mit kompletter Erreichbarkeit aller einzelnen Spielangebote durch Rollstuhlfahrer gleichzusetzen. Der Anteil der Kinder im Rollstuhl ist im Vergleich zu anderen Altersgruppen gering, von diesen wiederum ist es für eine bestimmte Gruppe hilfreich, den Rollstuhl auch mal zu verlassen und Bewegungen zu trainieren. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl anderer Einschränkungen mit jeweils unterschiedlichen spezifischen Anforderungen an ideale Spielangebote. Wichtig ist also, allen Benutzergruppen für sie attraktive Angebote anzubieten, abwechslungsreich und breit gefächert, damit ein ungezwungenes Miteinander entstehen kann.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4NDM=