IB 15 Benutzbarkeit Planungsbeispiel Spielkombination Bild-Nr. 4510636 Planungsbeispiel Halbes Spielhaus mit Sandspiel - Bild-Nr.4512285 Wassermatschanlage AQUATREGS® 19006 Selbstständig benutzbar: Wasserpumpe 1915 Rutschbahnpodest Jana 4095 zum Übersetzen aus dem Rollstuhl SELBSTSTÄNDIG BENUTZBAR MIT HILFE BENUTZBAR Vogelnest Schief & Schwing 5172 Für Planungsbeispiele erstellen wir auf Anfrage gerne ein individuelles Angebot für Sie. Deutschland: ERNST MAIER SPIELPLATZGERÄTE GMBH info@spielplatzgeraete-maier.de ∙ www.spielplatzgeraete-maier.com Österreich: ERNST MAIER SPIELPLATZGERÄTE GMBH info@spielplatzgeraete-maier.at ∙ www.spielplatzgeraete-maier.com Schweiz: ERNST MAIER SPIELPLATZGERÄTE AG info@spielplatzgeraete-maier.ch ∙ www.spielplatzgeraete-maier.com SELBSTSTÄNDIG BENUTZBAR / MIT HILFE BENUTZBAR Nachdem die Erreichbarkeit der Geräte sichergestellt ist, stellt sich die Frage, ob das jeweilige Spielangebot als selbstständig benutzbar gilt, oder mit Hilfe benutzbar ist. Für die Beurteilung dieser Frage geht die DIN/TS 18034-2 von einem Selbstfahrer (Rollstuhlfahrer mit kompletter Armfunktion) aus. Ein unterfahrbarer Matschtisch ist ein Beispiel für die selbstständige Benutzbarkeit. Ebenso gelten große, berollbare Spielanlagen als selbstständig benutzbar, auch wenn Teile der Anlage mit dem Rollstuhl nicht erreichbar sind. Eine Nestschaukel hingegen, kann man zwar als Selbstfahrer bei geeignetem Bodenmaterial erreichen und in den Korb umsetzen, dann benötigt man aber Hilfe, damit der Rollstuhl aus dem Schwungbereich entfernt wird.
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